Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz
Trinkwasser
Mikrobiologie
Letzte Änderung: 20.03.2012
Trinkwasser ist nicht keimfrei. Auch nach sachgerechter Aufbereitung enthält es noch Mikroorganismen. Diese sind entweder harmlose Wasserbewohner oder Bakterien und Viren, die in den nach der Aufbereitung verbleibenden Konzentrationen keine gesundheitliche Bedeutung besitzen.
Um sicherzustellen, dass die Bakterien und Viren nach der Aufbereitung des Wassers nur noch in gesundheitlich unbedenklicher Konzentration vorhanden sind, gibt es strenge mikrobiologisch-regulatorische Anforderungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität.
Diese Anforderungen basieren auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001). Sie schreiben vor, dass Trinkwasser „keine Krankheitserreger in Konzentrationen enthalten darf, die die menschliche Gesundheit gefährden können”.
In den letzten Jahren kam zu einer Vielzahl bekannter Krankheitserreger, die mit dem Trinkwasser in den menschlichen Körper gelangen können - wie Salmonellen und Shigellen - eine Reihe „neuer” Erreger hinzu, zum Beispiel Campylobacter, EHEC-Escherichia coli und Noroviren. Sie gelangen vor allem aus menschlichen oder tierischen Fäkalien in die aquatische Umwelt. Diese Fäkalien enthalten - neben Krankheitserregern - zudem in der Regel eine größere Menge von Escherichia coli und anderen harmlosen Bakterien.
Bei der routinemäßigen Überwachung der Trinkwasserqualität genügt es deshalb, nach diesen typisch fäkalen Organismen, also Escherichia colioder Enterokokken in den Wasserproben zu suchen. Diese Bakterien nennt man deshalb „Anzeige- oder Indikatororganismen”. Falls beispielsweise in 100 Milliliter einer Wasserprobe das Bakterium Escherichia coli nicht nachweisbar wäre, so zeigte dies an, dass potenziell gefährliche Mikroorganismen nicht in Konzentrationen vorhanden sind, die eine Erkrankung auslösen könnten.
Die Fachleute untersuchen das Trinkwasser nur dann auf spezielle Krankheitserreger, falls bei Störfällen in der Wasserversorgung ein Risiko entstanden sein sollte oder gehäuft Erkrankungen auftraten, die erfahrungsgemäß mit Trinkwasserverunreinigungen einhergehen.
Dies gilt für das Rohwasser, die Aufbereitungsstufen im Wasserwerk, das Trinkwasser bei Abgabe aus dem Wasserwerk, das Wasser im Verteilungssystem und - im Verdachtsfall - auch für Trinkwasser in Hausinstallationen (gemäß § 3, Nr. 2 Buchstabe c der Trinkwasserverordnung 2001).
Das Umweltbundesamt bearbeitet zur Mikrobiologie des Trinkwassers folgende Aufgaben:
- Führung der Liste der alternativen mikrobiologischen Nachweisverfahren
- Auswahl mikrobiologischer (Indikator-)Parameter,
- Festlegung ihrer Grenzwerte oder anderer. Anforderungen,
- Entwicklung und Festlegung der Kriterien für die Anwendung dieser Parameter
- bei der Überwachung
Clostridium perfringens: Umfang der Untersuchungen nach Anlage 4 (zu § 14 Abs. 1) TrinkwV 2001 PDF / 66 KB
Empfehlung zur Vermeidung von Kontaminationen des Trinkwassers mit Parasiten PDF / 57 KB
Pseudomonas aeruginosa in Trinkwassersystemen PDF / 64 KB - für Untersuchungsverfahren
Nachweis von Legionellen in Trinkwasser – Probenahme, Untersuchungsgang und Bewertung
Derzeit liegt keine gültige Empfehlung zum Nachweis von Legionellen des Umweltbundesamtes vor: Die Fassung vom Februar 2012 wird nach ausgiebiger Diskussion in der Trinkwasserkommission überarbeitet. Eine Regelungslücke entsteht hierdurch nicht, da die UBA-Empfehlung keine neue Regelungen schafft, sondern lediglich eine Strukturierungs- und Interpretationshilfe zur Anwendung des bestehenden Regelwerks gibt. Ziel der Empfehlung ist es, den Vollzug durch einen Leitfaden zur Anwendung der bestehenden technischen Regelwerke von DIN/EN/ISO, DVGW und VDI für die Praxis (Gesundheitsämter, Labore, Planer und Installateure) zu erleichtern. Daher gilt es nunmehr, die bestehenden Unterschiede bei der Interpretation des Regelwerks und in der gelebten Praxis sehr rasch zu klären. Eine Neufassung ist für Ende Juni nach Befassung der Trinkwasserkommission vorgesehen. - zur Qualitätssicherung im Labor
Empfehlung für die Durchführung von Ringversuchen in der mikrobiologischen Trinkwasseranalytik PDF / 91 KB
- bei der Überwachung
Die Ergebnisse dieser Arbeiten bilden die fachliche Grundlage für
- die Beratung der Europäischen Union und internationalen Gremien - wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bei der Erarbeitung neuer gesetzlicher Vorgaben und Empfehlungen,
- die Neufassung oder Überarbeitung der Trinkwasserverordnung (Bundesministerium für Gesundheit, Länderbehörden)
- die Erarbeitung entsprechender technischer Regeln (z. B. DVGW, DIN, VDI).
Das Umweltbundesamt führt außerdem Untersuchungen zur mikrobiologischen Rohwasserqualität sowie zum Verhalten von Krankheitserregern in der Trinkwasseraufbereitung und –verteilung durch. Dabei geht es insbesondere um Risikoschätzungen. Hohe Bedeutung haben Untersuchungen zum Auftreten von Krankheitserregern (speziell Legionellen und Pseudomonas aeruginosa) inHausinstallationen und Maßnahmen zur Sanierung.
- Hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen im Kaltwasser der Hausinstallation PDF / 749 KB
- Periodische Untersuchung auf Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation PDF / 690 KB
Hygiene und Energiesparen – zwei Anforderungen, die sich bei der Warmwasserbereitung gegenseitig behindern können. Temperaturen unter 55 °C in Warmwassersystemen begünstigen das Legionellenwachstum.
Umfangreiche Arbeiten erfolgen zur Normung mikrobiologischer Nachweisverfahren, sowohl für Überwachungsparameter als auch für Krankheitserreger aus Wasserproben. Das Umweltbundesamt stellt die Ergebnisse den zuständigen Normungsgremien (DIN, CEN, ISO) zur Verfügung.
Liste der Nachweisverfahren:
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